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Rechtssicherheit bei Avery Zweckform – stets garantiert!
Wir sind bekannt für unsere Qualität. Um diesem Qualitätsstandard gerecht zu werden, werden alle Avery Zweckform-Formulare regelmäßig überarbeitet. Dabei werden sie an neue Regelungen und die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Gehen Sie auf Nummer sicher – mit den Formularen von Avery Zweckform!
Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze für Übernachtung und Speisen/Service: Anpassung der Reisekostenabrechnungen an neue Rechtslage
Mit der Gesetzesänderung zum Januar 2010 gibt es nun unterschiedliche Mehrwertsteuersätze im Hotelgewerbe. So fallen beispielsweise für Übernachtung im Hotel nur noch 7% statt bislang 19% Umsatzsteuer an. Zusatzleistungen, wie z.B. Frühstück, Halbpension sind weiterhin mit 19% steuerpflichtig, während die reine Übernachtungsleistung steuerbegünstigt ist. Die Reisekostenabrechnungen von Avery Zweckform bieten die Möglichkeit Kosten für Übernachtung bzw. Speisen/Service gesondert aufzuführen, so dass die unterschiedlichen Steuersätze entsprechend ausgewiesen werden können.
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Mahnbescheid
Seit 01. Juni 2010 gibt es eine neue Fassung des Formulars zur Antragsstellung eines Mahnbescheids.
Die derzeitigen Vordrucke mit der Fassung vom 01. Januar 2009 sind noch bis zum 31. Dezember 2010 gültig, d.h. sie werden bis dahin von den Amtsgerichten weiterhin anerkannt.
Die Änderungen resultieren insbesondere aus den Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Das Antragsformular Mahnbescheid von Avery Zweckform (Art.Nr. 2887) berücksichtigt diese Änderungen.
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Aktualisierung der Lohn-/Gehaltsabrechungen Art.Nr. 504, 1754
Durch § 108 I Gewerbeordnung wird der Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgeltes eine Abrechnung in Textform zu erteilen, die bestimmte Mindestangaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes enthalten muss. Diese Mindestangaben werden in der aktualisierten Entgeltbescheinigungsrichtlinie geregelt.
Demnach sind etwa gesondert die Brutto-Bezüge, steuerlichen Bezüge und die Sozialversicherungs-bezüge jeweils für laufende Bezüge und Sonderzahlungen auszuweisen. Zudem wird eine Reihe von Angaben (z.B. Sozialversicherungs- oder Steuermerkmale) erforderlich. Nicht zuletzt erfordert auch die Anwendung des neuen ELENA-Verfahrens bestimmte Angaben bei der Ausstellung der Entgeltbescheinigung.
Die Lohn-/Gehaltsabrechnungen von Avery Zweckform (Art.Nr. 504 und 1754) wurden entsprechend angepasst, so dass alle erforderlichen Angaben darin enthalten sind.
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Mehrwertsteuersenkung für kurzfristige Beherbergungsleistungen: Anpassung der Zimmer-Rechnung an neue Rechtslage
Mit der Gesetzesänderung zum 01.01.2010 gibt es nun unterschiedliche Mehrwertsteuersätze im Hotelgewerbe. So fallen beispielsweise für Übernachtung im Hotel nur noch 7% statt bislang 19% Umsatzsteuer an. Zusatzleistungen, wie z.B. Frühstück, Halbpension sind weiterhin mit 19% steuerpflichtig, während die reine Übernachtungsleistung steuerbegünstigt ist.
Der Gastwirt bzw. der Hotelier ist verpflichtet die verschiedenen Leistungen dementsprechend gesondert auf der Rechnung auszuweisen bzw. mehrere Rechnungen zu erstellen. Das Zimmer-Rechnungsformular wurde entsprechend angepasst, so dass nun die unterschiedlichen MwSt.-Sätze sowie die Euro-Beträge Netto, MwSt. und Brutto für die jeweiligen Leistungen (z.B. Einzel-/Doppelzimmer, Frühstück, etc.) einzeln aufgeführt werden können. Das Formular kann neben Deutschland auch in Österreich eingesetzt werden. Die abweichenden Mehrwertsteuersätze können entsprechend eingetragen werden. Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen unterliegt auch hier einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 10%, sonstige Leistungen hingegen sind mit 20% zu besteuern.
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Sepa Überweisung
Mit der SEPA (Single Euro Payments Area) wächst Europa noch weiter zusammen. Mit Vereinheitlichung eines europäischen Zahlungsverkehrs seit Anfang 2008 wird die EU-Standardüberweisung durch die sogenannte Sepa-Überweisung abgelöst. Die Sepa-Überweisung ist eine Weiterentwicklung der EU-Standardüberweisung und kann sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten/EWR-Staaten ohne Betragsgrenze genutzt werden. Avery Zweckform passt somit die Überweisungsvordrucke der EU-Standardüberweisung gemäß den „Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrvordrucke“ an. Verwenden Sie die aktualisierten Überweisungsvordrucke inkl. Software zum bequemen Ausfüllen am PC bereits schon heute.
Mehr Informationen zu den Überweisungsvordrucken

Fahrtenbuch sichert Steuervorteile
Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, sollte über sämtliche Fahrten genau Buch führen. Ansonsten kann es teuer werden. Wer nämlich keine genauen Aufzeichnungen vorweisen kann, wird steuerlich mit der so genannten 1-Prozent-Regelung veranschlagt. Das bedeutet, dass monatlich ein Prozent des Brutto-Listenpreises angesetzt wird – je nach Hersteller und Automodell können so mehrere tausend Euro im Jahr zusammen kommen. Wer jedoch einzeln abrechnet, kommt oftmals günstiger davon. Voraussetzung dafür ist ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch.
Handschriftlich geführte Fahrtenbücher sind nicht zu ersetzen, so urteilte der Bundesfinanzhof. Ein mit Hilfe eines Computerprogramms geführtes Fahrtenbuch, sowie ein aus lose Notizzetteln bestehendes Fahrtenbuch hat vor Gericht keinen Bestand.
Wer auf der sicheren Seite sein will, greift zu Fahrtenbüchern aus dem Sortiment von Avery Zweckform. Die handlichen Bücher passen in jedes Handschuhfach und sind leicht auszufüllen. Alle wichtigen Eckpunkte sind vorgegeben – so werden beim Eintragen keine wesentlichen Daten vergessen.
Mehr Informationen zum Fahrtenbuch finden Sie hier

Der letzte Wille zählt:
Rechtzeitig Vorsorge treffen mit einem rechtskräftigen Testament


Am 02. Juli 2009 hat der Bundestag die Reform des Erb- und Verjährungsrechts verabschiedet. Neu geregelt wurde im Wesentlichen das Verjährungsrecht und der Pflichtteilanspruch.
Wer sein Testament selber verfassen und dabei auf der sicheren Seite sein will, sollte das Testamentsformular von Avery Zweckform (Art. Nr. 2838) verwenden. Das Formular ist stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung. Es enthält alle wichtigen Formulare wie:
  • Testament
  • zusätzliche Anordnungen für den Todesfall
  • Hinweise und Beispiele zur Errichtung eines privatschriftlichen Testaments
Gut zu wissen: Das private Testament braucht nicht notariell beglaubigt oder von Zeugen unterschrieben werden. Notwendig ist aber, dass es komplett handschriftlich verfasst und unterschrieben wird. Passen Sie Ihr Testament flexibel an die eigene Lebenssituation an. Es kann jederzeit widerrufen oder geändert werden.
Hier geht's zum Testament.

Patientenverfügung - Rechtzeitig absichern für den Ernstfall
Der Bundestag hat am 18.06.2009 nach sechsjähriger Debatte das Patientenverfügungsgesetz auf den Weg gebracht. Schriftliche Patientenverfügungen sind künftig für Ärzte und Angehörige verbindlich. Diese greift dann, wenn der Patient im Demenz- oder Komazustand seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann. Die Patientenverfügung schreibt den eigenen Willen fest und gibt den behandelnden Ärzten eine bindende Entscheidungsgrundlage an die Hand, ob und wie man ärztlich behandelt werden will. Wichtig ist, dass der eigene Wille rechtzeitig und formal einwandfrei festgehalten wird.
Wer unsicher ist, welche Bestandteile eine solche Verfügung haben sollte, kann auf Formulare zugreifen. Wer auf der sicheren Seite sein will, greift zu dem Vordruckset Patientenverfügung (Art.Nr. 2837) von Avery Zweckform. Das Vordruckset ist stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und enthält alle wichtigen Formulare wie die Patientenverfügung in doppelter Ausführung eine Betreuungsverfügung, eine Vorsorgevollmacht und zwei Hinweiskärtchen für den Geldbeutel.
Mehr Informationen finden Sie hier.

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