Alles rund um die Etikettierung von Kosmetikprodukten

Unser kleines ABC der Kosmetikverpackung und -etikettierung:

Sie stellen Kosmetikprodukte her und vermarkten diese selbst? Dann kennen Sie sich sicher bestens mit Inhaltsstoffen, Düften und allem, was die Haut schöner macht, aus. Ihre Kosmetik ist fertig angerührt - und nun? Haben Sie bei der Verpackung und Etikettierung an alles gedacht? An dieser Stelle geben wir Ihnen Wissen an die Hand, damit Ihr Produkt nicht nur schön aussieht, sondern auch die relevanten Etikettierungsstandards erfüllt und somit rundum perfekt bei Ihren Kunden ankommt. Und wir zeigen Ihnen Tipps, mit denen Sie Ihre Produkte wirkungsvoll in Szene setzen und bei den Verbrauchern (Kauf-)Freude wecken.

Kosmetikbehälter

Welche Verpackung ist die richtige Wahl?

Tiegel, Tuben, Döschen, Flaschen – welche Abfüllpackung ist wofür am besten geeignet? Hier eine kleine Übersicht:

  • Dosen: für Kosmetika in fester Form wie Seifenstücke oder festes Shampoo
  • Flakons: für Düfte und Parfums. Am besten aus Glas, da dieses Material duftneutral ist und weder Duftstoffe absorbiert noch selbst welche abgibt.
  • Flaschen: für alle flüssigen Kosmetika wie Körperöle, Gesichtswasser, Reinigungsmilch u. ä.
  • Flaschen mit Pipette: für alle Flüssigkeiten, die fein dosiert werden wie Seren oder Duftöle
  • Flaschen mit Pumpspender: Für alle flüssigen Kosmetikprodukte, die in etwas größeren Mengen dosiert werden, wie zum Beispiel Bodylotion
  • Streudose: für Puder, die nicht zur dekorativen Kosmetik gehören, wie zum Beispiel für Deo in Puderform oder Körperpuder
  • Tiegel: für Cremes. Kleinere Tiegel für Gesichtscremes, größere für Bodycremes. Am gängigsten sind Tiegel aus Kunststoff oder Glas.
  • Tuben: für Cremes, die bei der Anwendung besonders vor Keimen geschützt werden sollten, wie zum Beispiel Heilsalben oder Zahncreme
  • Umverpackung, zum Beispiel aus Karton: für Kosmetika in fester Form wie Seifenstücke oder festes Shampoo

Was ist eine Chargennummer?

Die Chargennummer muss im Rahmen der Kennzeichnungspflicht von kosmetischen Produkten angegeben werden. Bei einer Produktion in seriellem Rahmen ist dies die Nummer des Herstellungspostens. Alternativ – zum Beispiel bei der individuellen Herstellung – kann auch das Zeichen angegeben werden, das eine eindeutige Identifizierung des kosmetischen Produkts ermöglicht.

Braucht man eine Umverpackung?

Selbstvermarkter von Kosmetika haben die große Chance, sich von industriellen Verpackungslösungen abzuheben und durch besonders umweltfreundliche Lösungen bei den Verbrauchern zu punkten. Das können zum Beispiel Abfüllpackungen aus natürlichen, wiederverwendbaren Materialien wie Glas sein oder der Verzicht auf Umverpackungen. Daraus ergibt sich aber die Notwendigkeit, die Produkte oder Abfüllgefäße direkt zu beschriften. Am einfachsten gelingt das mit Etiketten.

Produktetiketten

Welche Etikettenform sollte man auswählen?

Ein Etikett hat vier Ecken? Nicht unbedingt. Es gibt eine große Auswahl an verschiedenen Formen – von klassischen bis zu modernen, von klaren bis zu verspielten. Hier eine kleine Übersicht:

  • rechteckig: der Allzeit-Klassiker, der immer passt
  • rund: eine weiche Optik ohne Ecken und Kanten, die besonders gut zu Wohlfühlprodukten passt. Auch für Flaschen und andere Gefäße mit Rundungen eine passende und schöne Option
  • oval: eine weiche Optik im Querformat, gut für flachere, abgerundete Kosmetikpackungen wie Tiegel geeignet
  • quadratisch: eine moderne Variante des rechteckigen Etiketts, fällt durch seine ungewöhnliche Form auf und vermittelt einen klaren, edlen Eindruck. Es kann auch als reizvoller Kontrast zu runden Produkt(packung)en eingesetzt werden.
  • Frischesiegel: Produkte ohne Konservierungsstoffe sind haut- und umweltverträglich, aber nicht lange haltbar. Ein Frischsiegel garantiert dem Verbraucher, dass die Packung noch nicht geöffnet wurde und der Inhalt keinen schädlichen Außeneinflüssen ausgesetzt war.
  • Herzform: Mit Liebe gemacht – das zeigen herzförmige Etiketten auf einen Blick. Diese verspielte Form ist ideal für selbst gemachte Produkte geeignet, die sich an Frauen richten.
  • Blumenform: Die florale Etikettenvariante transportiert ein feminines Lebensgefühl, verspricht Leichtigkeit und ein angenehmes Dufterlebnis. Sie ist eine interessante Wahl für Produkte, die sich an Frauen richten.
  • sechseckig: Das Hexagon ist die ungewöhnlichste aller eckigen Etikettenvarianten. Das Sechseck ist eine der Lieblingsbauformen der Natur und zum Beispiel bei Bienenwaben oder Schaumblasen zu finden. Es symbolisiert eine starke, symmetrische Harmonie. Sechseckige Etiketten sind daher eine gute Etikettenlösung für Naturkosmetik.

Wie gestalten Sie Ihr Kosmetiketikett?

Neben allen Pflichtangaben ist eines doch besonders wichtig: Konsumenten sollen Lust auf das Produkt bekommen und sich daran erfreuen. Deshalb ist neben der Platzierung des Logos auch ein zum Produkt passendes und emotional ansprechendes Design des Etiketts wichtig. Tipps zur Gestaltung von Produktetiketten finden Sie hier.  Avery Zweckform bietet verschiedene Tools zur Gestaltung und Bedruckung von Etiketten, zum Beispiel eine kostenlose Online-Software oder unseren Druckservice.

Welche Größe passt am besten zu meinem Kosmetik-Produkt?

Was ist die ideale Größe für ein Produktetikett? Dafür sind mehrere Faktoren zu beachten:

  • Größe des Produkts und  /oder der Verpackung
  • Umfang der Informationen, die auf dem Etikett platziert werden sollen
  • Corporate Identity des Herstellers
  • ggf. auch die Art und Größe, mit der sich die Konkurrenten präsentieren

Bei Avery Zweckform kann aus insgesamt 2.400 Etikettenvarianten hinsichtlich Größe, Form und Material ausgewählt werden. So sind wirklich für jede Anwendung die passenden Etiketten(größen) dabei. Als Hilfestellung bieten wir Ihnen hier zusätzliche Tipps, wie Sie ihren perfekten Aufkleber finden. 

Do´s

  • Verwenden Sie zwei oder drei verschiedene Fonts, das macht es einfacher für den Verbraucher, verschiedene Informationen aufzunehmen
  • Sie wollen ein edles und anspruchsvolles Etikett? Halten Sie das Layout sehr schlicht und fügen Sie eventuell einen Rahmen oder eine schöne Graphik hinzu.
  • Ein Hochglanz Finish hebt Graphiken hervor und lässt Text noch klarer erscheinen – davon abgesehen schützt es das Etikett bei Kontakt mit Flüssigkeiten

Dont´s

  • Drucken Sie den Barcode nicht auf einen transparenten Hintergrund, zum Scannen muss er immer auf weißem Hintergrund gedruckt sein (also diesen auf einem transparenten Etikett einfach mit Weiß hinterlegen)
  • Vergessen Sie nicht, die Produktionsadresse auf dem Etikett aufzuführen, so kann Herstellungsort, Hintergrundgeschichte und Beschaffung nachvollzogen werden
  • Die Schriftgröße bei den Zutaten sollte nicht kleiner als  5 Punkt sein.

Wann muss das Haltbarkeitsdatum deklariert werden?

Wenn Kosmetikprodukte, die noch nicht angebrochen sind, weniger als 30 Monate haltbar sind, müssen sie mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen werden. Das ist häufig bei Produkten ohne Konservierungsstoffe der Fall. Zusätzlich wird die Haltbarkeit unter 30 Monaten durch ein Sanduhr-Symbol optisch verdeutlicht.

Welche Herstellerangaben gehören auf das Etikett?

Herstellerangaben sind verpflichtend, wenn es um den Verkauf von Produkten geht (Produktsicherheitsgesetz § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2). Angegeben werden muss der Sitz des Herstellers mit seiner Firmenadresse. Oder, wenn es sich um einen reinen Import handelt, auch das Land, aus dem das Produkt importiert wurde. Reservieren Sie dafür etwas Platz auf dem Produktetikett. Aber müssen nun alle (Rohstoff-Zulieferer) genannt werden? Nein, als Hersteller gilt das Unternehmen, das ein Produkt auf den Markt bringt. Achtung: Nicht immer ist die Marke auch gleichzeitig das herstellende Unternehmen. Wenn Ihre Marke zum Beispiel „Kräuterseifen“ heißt und Ihr Unternehmen „Meier Kosmetik“, dann müssen Sie Angaben zu „Meier Kosmetik“ machen.

Pflichtangaben: Was muss zwingend auf’s Etikett?

Artikel 19 der EU-Kosmetik-Verordnung regelt die Kennzeichnungspflicht von Kosmetik-Produkten. In Deutschland und Österreich sind die wichtigsten Angaben in deutscher Sprache zu verfassen. Eine gute Übersicht ist für Deutschland beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit  zu finden und für Österreich bei der Wirtschaftskammer.  

Zu den Pflichtangaben gehören:

  • Chargennummer
  • Herstellerangaben
  • Inhaltsstoffe
  • Mengenangaben
  • Haltbarkeitsdatum und / oder Verwendungsdauer
  • Verwendungszweck
  • u.U. Warnhinweise

Wie müssen Inhaltsstoffe deklariert werden?

Grundsätzlich müssen alle Kosmetik-Inhaltsstoffe, die in einem Produkt enthalten sind, aufgelistet werden. Bei Produkten mit Umverpackungen werden diese entweder direkt auf die Verpackung aufgedruckt oder per Etikett dort platziert. Bei unverpackten Produkten werden die Inhaltsstoffe per Direktbeschriftung, zum Beispiel über ein Produktetikett, aufgelistet. Weltweit gelten dafür die INCI-Richtlinien (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients). Die INCI-Liste ist bei der Europäischen Kommission zu finden.

Verloren im Dschungel der Inhaltsstoffe? Bei haut.de ist eine umfassende Datenbank mit Suchfunktionen zu finden.
Die Reihenfolge der Auflistung richtet sich nach der Menge des jeweiligen Inhaltsstoffes und ist absteigend von viel nach wenig. Inhaltsstoffe mit Gewichtsanteilen von unter ein Prozent müssen zwar aufgeführt werden, aber untereinander nicht mehr sortiert werden. Ist die Verpackung oder das Etikett zu klein, um alle Informationen aufzudrucken, können die Inhaltsstoffe alternativ auch in einer Informationsbroschüre aufgelistet werden. In diesem Fall ist das Symbol des offenen Buches abzubilden, das auf die Broschüre hinweist.  

Verwendungsdauer: Wann und wie muss sie gekennzeichnet werden?

Kosmetikprodukte mit einer Mindesthaltbarkeit von mehr als 30 Monaten müssen in der EU mit dem PAO Symbol (period after opening) gekennzeichnet werden, also mit einer Angabe zur Verwendungsdauer. Diese gibt an, wie lange ein Kosmetikprodukt bei sachgerechter Anwendung und Lagerung nach dem Öffnen verwendet werden kann, ohne schädlich für den Verbraucher zu sein. Das Symbol zeigt einen geöffneten Creme-Tiegel, in dem die Haltbarkeit in Monaten (zum Beispiel 12 M) angezeigt wird.

Verwendungszweck: Was muss angegeben werden?

Die Haut ist ein empfindliches Organ und an manchen Stellen wie beispielsweise an den Lippen oder um die Augen herum besonders reizbar. Zum Schutz der Verbraucher und zur Abgrenzung von anderen Produkten wie Arznei- oder Lebensmitteln muss der Verwendungszweck laut Kosmetik-Verordnung der EU daher eindeutig angegeben werden. Also zum Beispiel „Gesichtspflege“, „Lippenpflege“, „Augenpflege“ oder „Nagelhautentferner“. Wichtig: Manche Inhaltsstoffe sind für nur bestimmte kosmetische Zwecke zugelassen und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Welche das sind: Eine Übersicht dazu gibt es hier

Kosmetiketiketten

Wann empfiehlt sich das zusätzliche Rückseitenetikett?

Vorgeschrieben ist es nicht, die deklarationspflichtigen Angaben auf einem Rückseitenetikett anzugeben. Das kann auch auf dem Vorderseitenetikett erfolgen. In vielen Fällen ist aber sinnvoll, ein Rückseitenetikett dafür zu nutzen. Wer sein Produkt wirkungsvoll in Szene setzen möchte, zeigt auf der Vorderseite nur schöne und markenrelevante Informationen wie das eigene Logo, den Produktnamen und Abbildungen, die zum Kauf verführen. Die weiteren vorgeschrieben Infos können dann via Etikett auf der Rückseite kommuniziert werden. Auch wer sehr viele Informationen unterbringen muss, wie zum Beispiel eine lange Liste mit Inhaltsstoffen, ist mit einem zusätzlichen Rückseitenetikett besser beraten.

Wie wird die Füllmenge deklariert?

Hersteller von Kosmetikprodukten sind verpflichtet, die Füllmenge anzugeben. Diese wird in der Regel in ml (Milliliter) angegeben, auch wenn es sich um Cremes handelt. Ausnahme sind Seifen- und feste Kosmetikstücke wie zum Beispiel feste Shampoos. Hier erfolgt die Mengenangabe in g (Gramm).
 

Warnhinweise: Wann müssen sie angegeben werden?

Manche Kosmetikprodukte müssen mit Warnhinweisen versehen werden. Das gilt zum Beispiel für Behältnisse, die unter Druck stehen (Sprays), Mittel, die nicht in die Augen oder auf die Schleimhäute geraten dürfen oder Produkte, die nicht für Kinder geeignet sind. Auch Allergiehinweise gehören dazu – bei Haarfärbemitteln sind diese beispielsweise verpflichtend.  

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