Bonpflicht umgehen:

Offene Ladenkasse als Lösung gegen Papierflut

Wer muss und wer muss nicht? Die Verunsicherung darüber, wer im Einzelhandel verpflichtet ist, Kassenbons in ausgedruckter Form auszugeben, ist immer noch groß. Gerade bei Bäckereien und anderen Einzelhandelsunternehmen, die häufig Kleinstbeträge abrechnen, ebbt der Widerstand gegen das neue „Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Aufzeichnungen“ nicht ab. Wir klären auf – und zeigen eine lohnende Alternative auf!

Offen Ladenkasse und Quittungsbuch gegen Bonflut

Klare Gesetzeslage – auch beim Ausweg!

Die Vorgabe ist eindeutig: Die Pflicht zum Ausdruck von Kassenbons gilt für alle, die eine elektronische Registrierkasse benutzen. Gerade das Ausdrucken jedes einzelnen Kassenbons stößt jedoch in Zeiten der Umweltschutzdebatten auf Unverständnis. Es gibt aber einen Ausweg! Unternehmen, die eine offene Ladenkasse, also kein elektronisches Kassensystem nutzen, sind von der Bonpflicht ausgenommen. Das entbindet einen Betrieb jedoch nicht davon, ein Kassenbuch zu führen und jede Transaktion zu dokumentieren. Einfach und unkompliziert geht dies mit Kassenbüchern.  

(Unnütze) Kassenbons vermeiden

Durch die Pflicht zum Aushändigen der Quittungen landen die Belege in den allermeisten Fällen direkt nach dem Einkauf im nächsten Mülleimer. Nur wenige Kunden heben die Kassenbons auf – insbesondere bei Kleinstbeträgen. Gerade in Zeiten der  politischen und gesellschaftlichen Anstrengungen für eine nachhaltigere Lebensweise ist dieser gesetzlich vorgeschriebene Einsatz von Ressourcen kaum nachvollziehbar. Meistens werden die Bons zudem auf Thermopapier gedruckt, das mit der Chemikalie Bisphenol A beschichtet ist. Daher gehören sie dann nicht ins Altpapier, sondern müssen im Restmüll entsorgt werden. Die Nutzung einer offener Ladenkasse und somit eines Kassenbuchs kann hier Abhilfe schaffen. Im diesem Fall muss nur dann eine Quittung ausgestellt werden, wenn der Kunde dies wünscht. 

Kostenfaktor Umrüstung

Ein weiterer Punkt, den der Einzelhandel moniert, sind die Kosten: So müssen alle elektronischen Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufgerüstet werden. Diese soll die Manipulation der Kassendaten verhindern. Schätzungen zufolge kostet Einzelhändler eine solche Umrüstung zwischen 300 und 500 Euro, zusätzlich zu den Kosten für Thermopapier und Druckerfarbe. Wer die Kosten nicht tragen möchte, hat jederzeit die Möglichkeit zurück zu einer offenen Ladenkasse zu wechseln.

Wir bieten ein großes Sortiment an Kassenbüchern – und sollte ein Kunde doch einmal einen Beleg haben wollen, gibt es auch eine Auswahl an Quittungsblöcken: mit extra ausgewiesener oder inkludierter Mehrwertsteuer oder als Variante speziell für  Kleinunternehmer.

Außerdem finden Sie hier noch einen umfangreichen
Ratgeber zum Themaoffene Ladenkasse

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