Patientenverfügung

BGH-Urteil - das sollten Sie beachten

Gesund sein und bis ins hohe Alter Geburtstage feiern – das erhofft sich wohl jeder. Doch leider kommt es manchmal anders, und zwar schneller als gedacht: Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle, schwere Krankheiten – es kann jeden treffen, sowohl alte als auch junge Menschen. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit diesem unliebsamen Thema zu beschäftigen und für den Ernstfall Vorsorge zu treffen. Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Das schafft Klarheit und ein gutes Gefühl für alle: Angehörige, Ärzte und natürlich auch für Sie selbst.

Patientenverfügung
Paragraph

Vorsicht ist geboten

Eine Patientenverfügung muss möglichst konkret ausgefüllt werden, sonst ist sie unter Umständen nicht bindend. Das macht ein BGH-Urteil von Juli 2016 deutlich. Worum ging es? Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem konkreten Fall, dass der in der Patientenverfügung geäußerte Wunsch, lebensverlängernde Maßnahmen zu unterlassen, nicht ausreiche, um Bindungswirkung zu entfalten oder als gerichtlich zu berücksichtigender Behandlungswunsch des Betroffen ausgelegt werden. Im Ergebnis reichte die Formulierung „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ für sich alleine nicht aus, um eine durchgeführte künstliche Ernährung abzubrechen.

Patientenverfügung Vordruck von Avery Zweckform

Wichtige Punkte sind zu beachten

Beim Verfassen einer Patientenverfügung ist demnach folgendes zu berücksichtigen:

  • Eine bindende Patientenverfügung erfordert eine konkrete Behandlungsentscheidung des Betroffenen.
  • Nicht ausreichend sind allgemeine Anweisungen wie „ein würdevolles Sterben ermöglichen, wenn kein Therapieerfolg erwartet wird“.
  • Die Äußerung „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ allein ist keine Behandlungsentscheidung. Sie erfordert eine Konkretisierung . 
  • Betroffene können als notwendige Konkretisierung ggf. bestimmte ärztliche Maßnahmen, Krankheiten oder Behandlungssituationen benennen.

Wer das Formular für eine Patientenverfügung von Avery Zweckform nutzt, ist – sofern es korrekt ausgefüllt wird – nach wie vor auf der sicheren Seite.

Praktisch: Es beinhaltet vorformulierte Wünsche, die bei Bedarf einfach angekreuzt werden und als erforderliche Konkretisierung dienen können.

 

Patientenverfügung Vorlage

Vorsorgevollmacht als Ergänzung zur Patientenverfügung

 

Häufig wird eine Patientenverfügung mit einer Vollmacht verbunden. Betroffene müssen nach dem BGH-Urteil von Juli 2016 dabei ebenfalls an bestimmte Vorgaben denken. So sollte es in der Vollmacht heißen, dass diese auch gilt, wenn die getroffenen Maßnahmen mit Lebensgefahr verbunden sein können oder die Gefahr einer schweren und längerdauernden gesundheitlichen Schädigung besteht. Auch für die Vorsorgevollmacht bietet Avery Zweckform eine passende Vorlage.

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