Patientenverfügung für COVID-19 /Corona
Ergänzung zur vorübergehenden künstlichen Beatmung
Eine Patientenverfügung ist i.d.R. so formuliert, dass sich die darin getroffenen Regelungen auf einen voraussichtlich unabwendbaren tödlichen Verlauf einer Krankheit beziehen.
Somit ist eine vorübergehende künstliche Beatmung zur Behandlung einer COVID-19 Erkrankung, welche auf eine völlige Heilung der Lungenentzündung abzielt, von dieser Verfügung nicht erfasst.
Die Patientenverfügung findet deshalb u.U. auf eine vorübergehende künstliche Beatmung bei einer Corona- bzw. COVID-19-Infektion keine Anwendung.

Unser Produkte - & Serviceangebot rund um das Thema Patientenverfügung und COVID-19 finden Sie hier:

Ergänzung für Ihre Patientenverfügung
Wenn Sie für den Fall einer COVID-19 Erkrankung Ihre medizinische Behandlung wie z.B. künstliche Beatmung und Ernährung explizit regeln wollen, können Sie Ihre bestehende Patientenverfügung einfach mit unserer kostenlosen Muster Ergänzung zur Patientenverfügung erweitern.
So können Sie z.B. festlegen, dass Sie eine Beatmung und künstliche Ernährung in jedem Falle wünschen oder auch das Gegenteil regeln und beschreiben, dass Sie keine intensivmedizinische Behandlung, besonders in Form einer künstlichen Beatmung, wünschen.
Ebenfalls kann z.B. die Verlegung in ein Krankenhaus oder auf die Intensivstation ausgeschlossen werden.
All diese Fragen können Sie in der Patientenverfügung bzw. der Ergänzung zur Patientenverfügung regeln. Für eine möglichst passgenaue Formulierung ist eine medizinische und juristische Beratung ggf. sinnvoll.