Erste Hilfe Meldeblock A5, 50 Originale, 50 Blatt
- Verbandbuch zur Dokumentation von Unfällen/Hilfeleistungen in Betrieben
- Zur Aufbewahrung im Verbandkasten oder Erste-Hilfe Schrank
- Zur Unterstützung der datenschutzkonformen Dokumentation personenbezogener Daten
- Verbandbuch mikroperforiert und gelocht zur einfachen Entnahme/Aufbewahrung
- Muster von Rechtsexperten geprüft
Produkt zu 100% in Deutschland hergestellt und verarbeitet.
CO₂-Emissionen am Standort durch Klima-Projekte kompensiert.
Beschreibung
Laut DGUV Vorschrift 1 muss jeder Betriebsunfall oder Arbeitsvorfall, bei dem Erste Hilfe geleistet wird, in einem Verbandbuch schriftlich aufgezeichnet und dokumentiert werden. Dazu zählen neben einem Unfall übrigens auch Erkrankungen, die bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten sind.
Diese Aufzeichnungen, auch Unfallanzeigen genannt, müssen laut dieser Vorschrift 5 Jahre lang aufbewahrt werden. Sie sind sehr wichtig und dienen verschiedenen Zwecken: Für die Mitarbeiter in der Firma als Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (besonders bei Spätfolgen). Zum anderen gelten sie als Dokumentation für den Betriebsarzt über die bisher vorgenommen Erste Hilfe Leistungen. Und letztlich dient der Notfallversorgungsnachweis natürlich auch als Übersicht über die Bestände des Verbandzeugs und anderes Erste-Hilfe-Material im Erste Hilfe Kasten.
Aber Vorsicht: laut der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist das ein sehr sensibles Thema! Denn die ausgefüllten Formulare müssen unbedingt gegen den Zugriff Unbefugter gesichert und vertraulich behandelt werden, da es sich um personenbezogenen Daten handelt. Deswegen ist unser Erste Hilfe Meldeblock in gedruckter Ausführung perfekt als Verbandbuch oder Notfallversorgungsnachweis geeignet. Denn die einzelnen Seiten können durch die Mikroperforation und Lochung unkompliziert herausgetrennt und dann entsprechend sicher und geschützt verwahrt werden. Der DIN A5 Meldeblock mit 50 Blatt ist in kleineren Erste Hilfe Kästen zudem gut verstaubar.
Bei Arbeitsunfällen können die Kosten der Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern übernommen werden. Das kann besonders bei Spätfolgen wichtig werden. (Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen). Die korrekte Dokumentation ist also besonders wichtig, da es sonst zu Schwierigkeiten mit der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Berufsgenossenschaft (BG) kommen kann. Dieselben Regelungen gelten übrigens auch für einen Unfall an Schulen und Kindergärten.
Zu den Angaben im Verbandbuch gehören: Name der verletzten Person, Ort und Zeitpunkt des Unfalls, Unfall-Hergang, Art und Umfang der Verletzung / Erkrankung, Zeugen, Art und Weise und Zeitpunkt der Erste-Hilfe-Leistung, Ersthelfer und verbrauchtes Material.
Im täglichen Unternehmens- und Arbeits-Betrieb sind Formularbücher und Vorlagen wie dieses Verbandbuch immer noch oft die einzig wahre und effiziente Lösung. Natürlich werden alle unsere Formulare und Vordrucke regelmäßig von Rechtsexperten auf die rechtliche Aktualität geprüft.
Eigenschaften
Vorteile & Fakten

Das Original

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