Kosmetik-Kennzeichnung mit Etiketten
Welche Informationen müssen auf ein Kosmetik-Etikett?
Kosmetiketiketten müssen nicht nur hochwertig aussehen, sondern auch die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten erfüllen. Wer Kosmetikprodukte verkauft oder selbst herstellt, sollte bei der Gestaltung von Etiketten auf Lesbarkeit, Vollständigkeit und dauerhafte Kennzeichnung achten.
Kosmetiketiketten müssen nicht nur hochwertig aussehen, sondern auch die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten erfüllen. Wer Kosmetikprodukte verkauft oder selbst herstellt, sollte bei der Gestaltung von Etiketten auf Lesbarkeit, Vollständigkeit und dauerhafte Kennzeichnung achten.
Für Kosmetikprodukte in Deutschland gelten insbesondere die Vorgaben der EU-Kosmetikverordnung (VO (EG) Nr. 1223/2009). Je nach Produktart und Verpackung müssen bestimmte Pflichtangaben auf dem Behältnis und/oder der Verpackung angebracht werden.
Wenn Sie Kosmetiketiketten rechtskonform gestalten möchten, sollten Sie Design, Material und Informationsumfang von Anfang an gemeinsam planen.
Kosmetiketiketten sicher und rechtskonform erstellen
Welche Pflichtangaben gehören auf ein Kosmetiketikett?
Je nach Produkt sind insbesondere folgende Angaben erforderlich:
- Name oder Firma und Anschrift der verantwortlichen Person in der EU bzw. im EWR
- Nenninhalt in ml oder g
- Mindesthaltbarkeitsdatum bei Produkten mit einer Haltbarkeit von bis zu 30 Monaten
- Verwendungsdauer nach dem Öffnen (PAO) bei Produkten mit einer Haltbarkeit von mehr als 30 Monaten, sofern relevant
- Chargennummer oder ein gleichwertiges Kennzeichen
- Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch, soweit erforderlich
- Verwendungszweck, sofern dieser sich nicht bereits eindeutig aus der Aufmachung ergibt
- Inhaltsstoffliste unter der Überschrift Ingredients mit INCI-Bezeichnungen
- Ursprungsland, wenn das Produkt aus einem Nicht-EU-/Nicht-EWR-Staat importiert wird
Wichtig: Welche Angaben im Einzelfall notwendig sind, hängt von Produktart, Verpackung und Zusammensetzung ab.
Sprache und Lesbarkeit
Für Verbraucher relevante Pflichtangaben, insbesondere zu Verwendungszweck, Vorsichtsmaßnahmen und gegebenenfalls zur Haltbarkeit, sollten in Deutschland in deutscher Sprache bereitgestellt werden. Die Inhaltsstoffe werden dagegen mit ihren international üblichen INCI-Namen angegeben.
Eine allgemeine gesetzliche Mindestschriftgröße für Kosmetiketiketten gibt es nicht. Entscheidend ist, dass alle Pflichtangaben leicht lesbar, deutlich sichtbar und dauerhaft angebracht sind.
Werbeaussagen bei Kosmetikprodukten
Auch bei Produktbeschreibungen und Werbetexten ist Vorsicht geboten. Aussagen über kosmetische Mittel dürfen nicht irreführend sein und müssen sich im Rahmen der für Kosmetika zulässigen Werbeaussagen bewegen. Produktversprechen sollten deshalb nur verwendet werden, wenn sie durch geeignete Nachweise gestützt werden können.
Wie gestalte ich ein Kosmetiketikett?
Pflichtangaben auf Kosmetiketiketten
Vorderseite Kosmetiketikett richtig beschriften
1. Mindestschriftgröße & Lesbarkeit: Alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf Ihrem Etikett sollten lesbar mit mindestens einer Schrifthöhe von 2 mm angelegt sein (ca. 6 Punkt). Die Angaben müssen unverwischbar abgedruckt sein, z.B. auf einem Folienetikett.
2. Nenninhalt: Nettofüllmenge - Angabe in ml oder g.
3. Produktbezeichnung & Verwendungszweck: Ist Ihr Produkt ein Deo, Creme, Lotion, Peeling etc.?
4. Name/Firma und Naschrift der verantwortlichen Person: diese sind verpflichtend abzudrucken bzw. auch das Ursprungsland, sofern das Produkt importiert wurde. Diese Angabe kann auch auf einem Rückseitenetikett platziert werden.
Tipp 1: Einige Angaben müssen in Deutschland zwingend in deutscher Sprache abgedruckt sein:
- Mengenangabe/Nenninhalt
- Verwendungszweck
- Mindesthaltbarkeitsdatum/Verwendungsdauer
- Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch
Tipp 2: Aussagen zu dem Kosmetikprodukt dürfen weder irreführend noch krankheitsbezogen sein. Behauptungen zu der Wirkung der Mittel müssen wissenschaftlich belegt werden.
Tipp 3: Frontetiketten dienen vor allem der Verkaufsförderung und der Markenpräsentation. Nutzen Sie ein Rückseiten-Etikett für die weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Angaben wie:
- Herstelleradresse
- Inhaltsstoffe
- Mindesthaltbarkeitsdauer (MHD)
- Chargennummer
- Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch
Warnhinweise: Falls für Ihr Produkt erforderlich, müssen Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch verpflichtend auf das Etikett angebracht werden.
Weitere Zusatzinformationen: Nutzen Sie den zusätzlichen Platz, um Ihr Produkt besser zu beschreiben und dem Kunden zu vermitteln, worauf Sie als Hersteller besonders stolz sind.
Ein Barcode, Hinweise zur Lagerung etc. sorgen für den rundum professionellen Gesamteindruck Ihres Produkts.
Rückseite Kosmetiketikett richtig beschriften
1. Mindestschriftgröße & Lesbarkeit: Alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf Ihrem Etikett sollten lesbar mit mindestens einer Schrifthöhe von 2 mm angelegt sein (ca. 6 Punkt). Die Angaben müssen unverwischbar abgedruckt sein, z.B. auf einem Folien-Etikett.
2. Mindesthaltbarkeitsdatum: Sie können das MHD in zwei verschiedenen Arten angeben:
- Verwendungsdauer nach dem Öffnen, wenn die Mindesthaltbarkeit länger als 30 Monate beträgt oder
- Mindesthaltbarkeitsdatum, wenn die Mindesthaltbarkeit kürzer als 30 Monate andauert.
- Formulierung: "Mindestens haltbar bis..."
3. Period After Opening (PAO) / Verwendungsdauer nach dem Öffnen: Ist ein Produkt länger als 30 Monate haltbar, wird in der Regel die Verwendungsdauer nach dem Öffnen angegeben, sofern dies für die sichere Verwendung relevant ist. Dies geschieht üblicherweise mit dem Tiegelsymbol und einer Angabe wie zum Beispiel:
- 6M / 12M / 24M
4. Inhaltsstoffverzeichnis: Listen Sie die Inhaltsstoffe Ihres Produkts mit INCI-Namen nach ihrem Gewichtsanteil in absteigender Reihenfolge auf. Die Kennzeichnung von Duftstoffen unterliegt je nach Zusammensetzung individuellen gesetzlichen Vorgaben.
5. Chargennummer: Wird eine bestimmte Menge eines Produktes unter gleichen Bedingungen hergestellt oder verpackt, spricht man von einer Charge. Mittels den entsprechenden Chargennummern kann man exakt bestimmen, wann es produziert und verpackt wurde.
6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen: falls erforderlich, wie z.B. "Nicht in die Augen bringen".
Was ist eine Chargennummer?
Die Chargennummer muss im Rahmen der Kennzeichnungspflicht von kosmetischen Produkten angegeben werden. Bei einer Produktion in seriellem Rahmen ist dies die Nummer des Herstellungspostens. Alternativ – zum Beispiel bei der individuellen Herstellung – kann auch das Zeichen angegeben werden, das eine eindeutige Identifizierung des kosmetischen Produkts ermöglicht.
Selbstvermarkter von Kosmetika haben die große Chance, sich von industriellen Verpackungslösungen abzuheben und durch besonders umweltfreundliche Lösungen bei den Verbrauchern zu punkten. Das können zum Beispiel Abfüllpackungen aus natürlichen, wiederverwendbaren Materialien wie Glas sein oder der Verzicht auf Umverpackungen. Daraus ergibt sich aber die Notwendigkeit, die Produkte oder Abfüllgefäße direkt zu beschriften. Am einfachsten gelingt das mit Etiketten.
Do´s
- Verwenden Sie zwei oder drei verschiedene Fonts, das macht es einfacher für den Verbraucher, verschiedene Informationen aufzunehmen
- Sie wollen ein edles und anspruchsvolles Etikett? Halten Sie das Layout sehr schlicht und fügen Sie eventuell einen Rahmen oder eine schöne Graphik hinzu.
- Ein Hochglanz Finish hebt Graphiken hervor und lässt Text noch klarer erscheinen – davon abgesehen schützt es das Etikett bei Kontakt mit Flüssigkeiten
Dont´s
- Drucken Sie den Barcode nicht auf einen transparenten Hintergrund, zum Scannen muss er immer auf weißem Hintergrund gedruckt sein (also diesen auf einem transparenten Etikett einfach mit Weiß hinterlegen)
- Vergessen Sie nicht, die Produktionsadresse auf dem Etikett aufzuführen, so kann Herstellungsort, Hintergrundgeschichte und Beschaffung nachvollzogen werden
- Die Schriftgröße bei den Zutaten sollte nicht kleiner als 5 Punkt sein.
Wann muss das Haltbarkeitsdatum deklariert werden?
Wenn Kosmetikprodukte, die noch nicht angebrochen sind, weniger als 30 Monate haltbar sind, müssen sie mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen werden. Das ist häufig bei Produkten ohne Konservierungsstoffe der Fall. Zusätzlich wird die Haltbarkeit unter 30 Monaten durch ein Sanduhr-Symbol optisch verdeutlicht.
Welche Herstellerangaben gehören auf das Etikett?
Herstellerangaben sind verpflichtend, wenn es um den Verkauf von Produkten geht (Produktsicherheitsgesetz § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2). Angegeben werden muss der Sitz des Herstellers mit seiner Firmenadresse. Oder, wenn es sich um einen reinen Import handelt, auch das Land, aus dem das Produkt importiert wurde. Reservieren Sie dafür etwas Platz auf dem Produktetikett. Aber müssen nun alle (Rohstoff-Zulieferer) genannt werden? Nein, als Hersteller gilt das Unternehmen, das ein Produkt auf den Markt bringt. Achtung: Nicht immer ist die Marke auch gleichzeitig das herstellende Unternehmen. Wenn Ihre Marke zum Beispiel „Kräuterseifen“ heißt und Ihr Unternehmen „Meier Kosmetik“, dann müssen Sie Angaben zu „Meier Kosmetik“ machen.
Wie wird die Füllmenge deklariert?
Hersteller von Kosmetikprodukten sind verpflichtet, die Füllmenge anzugeben. Diese wird in der Regel in ml (Milliliter) angegeben, auch wenn es sich um Cremes handelt. Ausnahme sind Seifen- und feste Kosmetikstücke wie zum Beispiel feste Shampoos. Hier erfolgt die Mengenangabe in g (Gramm).
Warnhinweise: Wann müssen sie angegeben werden?
Manche Kosmetikprodukte müssen mit Warnhinweisen versehen werden. Das gilt zum Beispiel für Behältnisse, die unter Druck stehen (Sprays), Mittel, die nicht in die Augen oder auf die Schleimhäute geraten dürfen oder Produkte, die nicht für Kinder geeignet sind. Auch Allergiehinweise gehören dazu – bei Haarfärbemitteln sind diese beispielsweise verpflichtend.
Stand: Juni 2026
Hinweis: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information zu Kennzeichnungspflichten bei Kosmetikartikeln, insbesondere nach der EU-Kosmetikverordnung (VO (EG) Nr. 1223/2009).
Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Prüfung im Einzelfall nicht ersetzen.
Trotz sorgfältiger Erstellung und regelmäßiger Aktualisierung übernehmen wir keine Gewähr oder Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte.
Die rechtlichen Anforderungen können je nach Produkt, Vertriebsform, Zielmarkt und Einzelfall abweichen.
Wenn eine verbindliche rechtliche Bewertung oder Unterstützung bei konkreten Kennzeichnungsfragen benötigt wird, sollte ein entsprechend qualifizierter Rechtsberater hinzugezogen werden.
Das richtige Material für Kosmetiketiketten
Folien- oder Papieretiketten – was ist die richtige Wahl?
Folienetiketten sind feuchtigkeits-, öl-, reinigungsmittel-, hitze- und kältebeständig. Damit sind Folienetiketten die perfekte Wahl für die Etikettierung von Abfüllpackungen, egal, ob es sich um Tuben, Tiegel, Flaschen oder Döschen handelt. Denn selbst wenn das Folienetikett mit dem kosmetischen Inhalt in Berührung kommt, bleibt es intakt. Da viele Kosmetikprodukte in Badezimmern stehen und daher einer hohen Feuchtigkeit ausgesetzt sind, empfiehlt es sich den Etikettendruck auf einer Folie vorzunehmen. Diese besitzt nicht nur eine hohe Haftkraft, sondern auch eine hohe Beständigkeit gegenüber Umwelteinflüssen. Entscheiden Sie sich für eine transparente Folie, kommt der "No-Label-Look“ zur Geltung, da es wirkt als wäre das Design direkt auf das Produkt gedruckt.
Papieretiketten sind die richtige Option, wenn es um die Kennzeichnung der Umverpackungen geht oder um die Adressierung der Versandverpackung.
Alle Etiketten gibt es in verschiedensten Größen und Formen und in permanent haftender oder wiederablösbarer Variante. Sowohl Folien- als auch Papieretiketten können mit dem eigenen Drucker oder wahlweise von der Avery Zweckform Aufkleber-Druckerei bedruckt werden. Für die Gestaltung der Etiketten stellt Avery Zweckform Gratis-Vorlagen und eine kostenlose Online-Software zur Verfügung.
Die richtige Form für Kosmetiketiketten
Kosmetiketiketten müssen nicht zwingend rechteckig sein, denn es gibt so viele Formen, die je nach Produkt vielleicht die bessere Wahl sind. Rechteckige Etiketten sind der Klassiker, runde Etiketten passen dank ihrer weichen Optik super zu Wohlfühlprodukten oder auf Flaschen. Ovale Etiketten sind gut für flache Tiegel geeignet. Quadratische Etiketten sind eine moderne Variante des rechteckigen Etikettes und fallen durch die ungewöhnliche Form auf.
Kosmetiketiketten in Herzform transportieren die Botschaft, dass das Produkt mit Liebe hergestellt wurde. Blumenförmige Kosmetiketiketten versprechen Leichtigkeit und ein angenehmes Dufterlebnis. Beide Etikettenformen sind v. a. für Produkte geeignet, die sich an Frauen richten. Sechseckige Kosmetiketiketten eignen sich hervorragend für Naturkosmetik. Sie symbolisieren eine starke, symmetrische Harmonie und erinnern an Bienenwaben oder Schaumblasen.
Sind Sie auf der Suche nach perfekten Kosmetiketiketten für Ihre Produkte, sollten Sie sich unbedingt über die Etikettenformen Gedanken machen. Denn diese übernehmen – genauso wie die Gestaltung – die Aufgabe, Ihr Produkt ansprechend darzustellen, die Botschaft Ihres Produkts überzeugend rüberzubringen und zum Kauf anzuregen.
Die richtige Größe für Kosmetiketiketten
Um die richtige Größe für Ihre Kosmetiketiketten zu finden, müssen Sie ein paar Faktoren beachten. Dazu gehört die Größe des Produkts, der Umfang der Informationen, die auf dem Etikett platziert werden sollen, die Corporate Identity und ggf. die Art/Größe, wie sich die Konkurrenten präsentieren. Bei Avery Zweckform können Sie aus über 2.000 Etikettenvarianten auswählen. Da ist garantiert auch für Ihr Kosmetikprodukt das richtige Etikett dabei!
Mehr Informationen finden Sie hier: Größenleitfaden Kosmetiketiketten
Kostenlose Kosmetiketiketten Vorlagen
Sie wollen Ihre Kosmetik Etiketten selbst gestalten? Hier finden Sie passende Vorlagen:
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Jetzt gestaltenFAQ - Häufig gestellte Fragen zu Kosmetiketiketten
Kosmetiketiketten sind Etiketten für Kosmetikprodukte. Da Körperpflege- und Kosmetikprodukte den Sinn für Schönheit und Gesundheit ansprechen, sollte sich dieses auch in den Kosmetiketiketten widerspiegeln. Bei Avery zweckform finden Sie viele Tipps und Tricks, wie Sie die perfekten Kosmetiketiketten für Ihre Produkte herstellen, designen und drucken.
Als Kosmetik gelten nur Substanzen, die dafür vorgesehen sind, äußerlich mit dem menschlichen Körper (Haut, Nägel, Haare), den Zähnen und den Mundschleimhäuten in Berührung zu kommen. Sie dienen dazu, den Körper
- zu reinigen (z. B. Seife oder Zahnpasta)
- zu schützen (z. B. Sonnencreme)
- zu parfümieren (z. B. Parfüm und Duftwässer)
- in gutem Zustand zu halten (z. B. Hautcreme)
- zu verschönern (z. B. Make-up und Nagellack)
- und dessen Körpergeruch zu beeinflussen (z. B. Deos)
Hierunter zählen nicht: Mittel zur Einnahme, Inhalation oder Injektion, auch wenn sie der Schönheit dienen, Insektenschutz oder Pflegemittel für Tiere.
In Deutschland reguliert das BVL (Bundesamt für Verbraucher und Lebensmittelsicherheit) Kosmetikprodukte, die Überwachung liegt bei den Überwachungsbehörden der einzelnen Bundesländer. Dabei gelten strenge Richtlinien (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), um Verbraucher vor potenziell unsicheren oder täuschend gekennzeichneten Produkten zu schützen. Stellen Sie ein Kosmetikprodukt selbst her oder vermarkten eines, das Sie evtl. umetikettieren müssen, sollten Sie die Richtlinien sehr genau einhalten. Zwar müssen Sie keine Zulassung beantragen, aber die Sicherheitsbewertung durch einen einschlägigen Experten ist Pflicht.
Zusätzlich zu den Pflichtangaben (s. oben) können Sie folgende Angaben auf Ihrem Kosmetiketikett machen:
- Obwohl die Angabe eines Barcodes aus dem GS1-Nummernsystem – bekannt als EAN-Code – nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, dient dieser weltweit der eindeutigen Produktidentifikation und ermöglicht ein Scannen über Kassensysteme. Dies gilt mittlerweile als Voraussetzung für jeden, der sein Produkt erfolgreich im Handel vertreiben will.
- Auch QR-Codes sind immer öfter auf Produkten zu finden. Der „Quick Response“-Code enthält einen Link, der beim Scannen z. B. mit dem Handy auf eine Webseite führt. Ideal, um den Endkunden mit weiterführenden Informationen (idealerweise auf der eigenen Webseite) zu versorgen.
- Werden darüber hinaus zusätzliche Angaben gemacht (z. B. Übersetzungen in mehrere Sprachen, besondere Anweisungen oder Anleitungen zum Gebrauch) können Sie mittels Symbol auf eine Packungsbeilage aufmerksam machen.
- Der Grüne Punkt kennzeichnet Verkaufsverpackungen, die entweder in der gelben Tonne/im gelben Sack, in Altglascontainern oder in der Altpapiertonne gesammelt, entsorgt bzw. recycelt werden können.
- FSC®-Zertifizierung: Das Warenzeichen des Forest Stewardship Council (FSC) weist darauf hin, dass das vom Unternehmen verwendete Papier aus einer verantwortungsvoll bewirtschafteten Forstwirtschaft stammt. Die Verwendung des Logos erfordert eine Autorisierung und einen Lizenzcode des FSC.
Nein, kosmetische Mittel müssen nicht zugelassen werden und werden vor Markteinführung nicht behördlich geprüft. Die Verantwortung über die rechtlichen Vorgaben und die Sicherheit der Produkte liegt deshalb beim Hersteller und Importeur bzw. Inverkehrbringer. Diese müssen z. B. die Inhaltsstoffe und Zusammensetzung ihrer kosmetischen Produkte in einem zentralen Meldesystem eintragen, bevor sie die Produkte auf den Markt bringen. Übrigens: Tierversuche bei kosmetischen Produkten bzw. deren Bestandteile sind in Deutschland schon seit 1998 verboten, EU-weit seit März 2003 bzw. 2009.
Bei Avery Zweckform können Sie günstig Ihre individuellen Kosmetik Etiketten drucken lassen. Wählen Sie dabei aus verschiedenen Formen (beispielsweise rechteckig, rund oder oval), Formaten, Materialien (verschiedene Papier- oder Foliensorten) und abschließend die Menge. Anschließend können Sie Ihre Kosmetik-Etiketten selbst gestalten und bestellen, und schon bald kann es mit dem Etikettieren losgehen. Für große Mengen bieten wir Kosmetiketiketten auf Rolle.