Kennzeichnung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken
Was muss ich bei der Etikettierung von Getränken beachten?
Suchen Sie Tipps zur Gestaltung von Flaschenetiketten für Ihr Bier, Ihren Wein oder Ihre handgemachten Säfte? Dann sind Sie hier genau richtig! Die Etikettierung von Flaschen kann recht komplex sein, insbesondere bei alkoholischen Getränken. In diesem Artikel führen wir Sie durch alle Schritte der Etikettenerstellung und zeigen Ihnen, welche Elemente unbedingt auf Ihrem Etikett enthalten sein müssen.
Übersicht der Getränke
Wie gestalte ich ein Bieretikett?
Pflichtangaben auf Bierflaschen-Etiketten
Vorderseite Bierflaschen-Etiketten
1. Mindestschriftgröße: Alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf Ihrem Etikett sollten lesbar mit mindestens einer Schrifthöhe von 1,2 mm angelegt sein (ca. 5 Punkt).
2. Hersteller: Name und Anschrift des Herstellers / der Brauerei
3. Mengenangabe: Nettofüllmenge - Angabe in l, cl oder ml
4. Alkoholgehalt: Die Angabe des Alkoholgehaltes ist bei einem Alkoholgehalt von über 1,2 % ein Muss. Übliche Schreibweise:
5,0 % vol
alc. 5,0 % vol
5. Produktbezeichnung: Die Verkehrsbezeichnung "Bier" reicht für den Gesetzgeber aus. Die Sortenbezeichnungen sind allerdings eine wichtige Information zur Unterscheidung (wie z.B. Hell, Dunkel, Lager, Pils, Export, Märzen, Bock, Alt, Kölsch, Weizenbier, Alkoholfreies Bier etc.). Die Zuordnung und Benennung der Biersorte unterliegt ebenfalls gesetzlichen Bestimmungen. (§ 3 BierV).
Rückseite Bierflaschen-Etiketten
1. Mindestschriftgröße: Alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf Ihrem Etikett sollten lesbar mit mindestens einer Schrifthöhe von 1,2 mm angelegt sein (ca. 5 Punkt).
2. Mindesthaltbarkeitsdatum inkl. Loskennzeichnung: Bitte geben Sie das MHD und die Los-/Chargennummer an. Sie können das MHD in zwei verschiedenen Arten angeben:
Genaue Angabe des Datums ("Tag/Monat/Jahr") mit dem Zusatz "Mindestens haltbar bis".
Angabe des Datums ("Monat/Jahr" bzw. nur das "Jahr") mit dem Zusatz "Mindestens haltbar bis Ende". In diesem Fall ist zusätzlich die Angabe einer Losnummer nötig.
3. Zutatenverzeichnis: Listen Sie die Inhaltsstoffe Ihres Produkts absteigend nach Gewichtsanteil auf. "Malz" ist aufgrund der Allergenkennzeichnung nicht mehr ausreichend. Es muss die Malzart genannt werden.
4. Allergenkennzeichnung: Es müssen alle kennzeichnungspflichtigen Allergene hervorgehoben werden, z.B.: Gerstenmalz, Weizenmalz. Dies ist vor allem bei glutenhaltigem Getreide besonders wichtig.
5. Nährwertkennzeichnung: Die Nährwertkennzeichnungspflicht gilt nur für Getränke mit einem Alkoholgehalt von weniger als 1,2 Prozent.
6. Herkunft / Ursprung: zur Vermeidung von Irreführung erforderlich. Wenn z.B. mit "bayerisch", "deutsch" etc. geworben wird, muss dies eindeutig zutreffen.
Info:
Die Bezeichnung „Craft Beer“ setzt die Eintragung im Handelsverzeichnis sowie den Nachweis einer beruflichen Eignung, eines Berufsausbildungsdiploms, eines anerkannten Titels oder mindestens drei Jahre Berufserfahrung voraus.
Nutzen Sie den zusätzlichen Platz, um Ihr Produkt besser zu beschreiben und dem Kunden zu vermitteln, worauf Sie als Hersteller besonders stolz sind. Ein QR Code, Barcode, Hinweise zur Lagerung, Warnhinweise zum Verzehr etc. sorgen für den rundum professionellen Gesamteindruck Ihres Produkts. Unsere Software "Design & Print" unterstützt Sie bei der Gestaltung und hält einige passende Symbole zur kostenfreien Verwendung bereit.
Stand: Juni 2026.
Hinweis: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information zu lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungspflichten, insbesondere nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV).
Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Prüfung im Einzelfall nicht ersetzen.
Trotz sorgfältiger Erstellung und regelmäßiger Aktualisierung übernehmen wir keine Gewähr oder Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte.
Die rechtlichen Anforderungen können je nach Produkt, Vertriebsform, Zielmarkt und Einzelfall abweichen.
Wenn eine verbindliche rechtliche Bewertung oder Unterstützung bei konkreten Kennzeichnungsfragen benötigt wird, sollte ein entsprechend qualifizierter Rechtsberater oder Fachberater für Lebensmittelrecht hinzugezogen werden.
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Wie gestalte ich ein Wein-Etikett?
Pflichtangaben auf Weinflaschen-Etiketten
Vorderseite Weinflasche richtig beschriften
1. Mindestschriftgröße: Alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf Ihrem Etikett sollten lesbar mit mindestens einer Schrifthöhe von 1,2 mm angelegt sein (ca. 5 Punkt).
2. Mengenangabe: Nettofüllmenge - Angabe in Litern.
3. Alkoholgehalt: Die Angabe des Alkoholgehaltes ist bei einem Alkoholgehalt von über 1,2% ein Muss.
4. Hersteller/Abfüller: Name und Anschrift des Herstellers / des Weinguts (kann auch auf einem Rückseitenetikett platziert werden).
5. Produktbezeichnung: Bitte geben Sie die korrekte Kategorie des Erzeugnisses an, z.B.
Wein
Schaumwein
Qualitätswein
Likörwein
Perlwein
Die Verkehrsbezeichnung "Wein" bzw. "Perlwein" reicht für den Gesetzgeber grundsätzlich aber aus. Die Sortenbezeichnungen sind allerdings eine wichtige Information zur Unterscheidung (wie z.B. Rot, Weiß, Rosé, Trocken, halbtrocken, süß, alkoholfrei etc.).
Tipp:
Produktetiketten auf der Vorderseite einer Weinflasche dienen vor allem der Verkaufsförderung und der Markenpräsentation. Nutzen Sie ein Rückseiten-Etikett für die weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Angaben.
Nutzen Sie den zusätzlichen Platz, um Ihr Produkt besser zu beschreiben und dem Kunden zu vermitteln, worauf Sie als Hersteller besonders stolz sind.
Rückseite Weinflasche richtig beschriften
1. Mindestschriftgröße: Alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf Ihrem Etikett sollten lesbar mit mindestens einer Schrifthöhe von 1,2 mm angelegt sein (ca. 5 Punkt).
2. Hersteller/Abfüller: Name und Anschrift des Herstellers / des Weinguts.
3. Qualitätsstufen: Es gibt verschiedene Qualitätsstufen in DE: Tafelwein, Landwein (mit Angabe der Herkunft), Qualitätswein oder Prädikatswein. Bei Qualitätswein, Prädikatswein und Sekt muss die amtliche Prüfungsnummer verpflichtend auf dem Etikett abgedruckt sein.
4. Lagerungsbedingungen: Sind eine freiwillige Angabe, die jedoch für den Kunden wertvoll sein kann.
5. Allergenkennzeichnung: Inhaltsstoffe (wie z.B. Sulfite) die ggfs. Allergien auslösen können, sollten aufgeführt werden.
6. Zutatenangabe: für Wein inzwischen grundsätzlich zu beachten.
7. Herkunftsangabe: Im Weinrecht ist die Herkunft besonders wichtig; je nach Kategorie sind Herkunftsland, Anbaugebiet oder eine geschützte Ursprungsbezeichnung bzw. geografische Angabe anzugeben.
8. Loskennzeichnung: Bitte Los/Charge angeben, soweit erforderlich.
9. Nährwertangaben / Energiewert: Der Energiewert ist in der Regel auf dem Etikett anzugeben, während weitere Nährwertinformationen je nach Kategorie auch elektronisch bereitgestellt werden können.
10. Zucker-/Geschmacksangaben: bei Schaumwein etc. (z.B. brut, extra trocken, mild)
11. Amtliche Prüfungsnummer (bei Qualitätswein, Prädikatswein und Sekt)
Weitere freiwillige Zusatzinformationen:
Nutzen Sie den zusätzlichen Platz, um Ihr Produkt besser zu beschreiben und dem Kunden zu vermitteln, worauf Sie als Hersteller besonders stolz sind.
- Erntejahr
- Rebsorte
- Erzeugnisverfahren
- die genaue geographische Angabe
- Speise-Empfehlungen
- Geschmacksnote
Stand: Juni 2026.
Hinweis: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information zu lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungspflichten, insbesondere nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) und des EU-Weinrechts.
Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Prüfung im Einzelfall nicht ersetzen.
Trotz sorgfältiger Erstellung und regelmäßiger Aktualisierung übernehmen wir keine Gewähr oder Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte.
Die rechtlichen Anforderungen können je nach Produkt, Vertriebsform, Zielmarkt und Einzelfall abweichen.
Wenn eine verbindliche rechtliche Bewertung oder Unterstützung bei konkreten Kennzeichnungsfragen benötigt wird, sollte ein entsprechend qualifizierter Rechtsberater oder Fachberater für Lebensmittelrecht hinzugezogen werden.
Wie gestalte ich ein Spirituosen-Etikett?
Pflichtangaben auf Spirituosen-Etiketten
Das Etikett Ihrer Spirituosen muss folgende Informationen enthalten:
1. Mindestschriftgröße: Alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf Ihrem Etikett sollten lesbar mit mindestens einer Schrifthöhe von 1,2 mm angelegt sein (ca. 5 Punkt).
2. Verkehrsbezeichnung / Spirituosenkategorie: Hier ist die korrekte Bezeichnung zu verwenden, z.B. Gin, Rum, Obstbrand etc.
3. Nettofüllmenge: Angabe in Litern.
4. Alkoholgehalt
5. Name / Firma und Anschrift: Es muss die vollständige Adresse des verantwortlichen Unternehmens (z.B. Hersteller, Abfüller oder Inverkehrbringer) angegeben werden.
6. Loskennzeichnung: Bitte Los/Charge angeben.
7. Zutatenverzeichnis: Dies ist vor allem bei zusammengesetzten alkoholischen Getränken und aromatisierten Produkten häufig relevant.
8. Allergenkennzeichnung: Falls relevante Allergene enthalten sind, müssen diese unbedingt angegeben werden (z.B.: "enthält Milch", "enthält Sulfite")
9. Nährwertdeklaration: Dies ist je nach Produktkategorie zu prüfen.
10. Herkunft / Ursprung: nur relevant, falls vorgeschrieben oder zur Vermeidung von Irreführung. Angaben wie "London Dry" oder "Deutscher Korn" darf nur bei der Erfüllung der jeweiligen Anforderungen angegeben werden.
Stand: Juni 2026.
Hinweis: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information zu lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungspflichten, insbesondere nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), der Verordnung (EU) 2019/787 sowie ggf. zusätzlichen Vorgaben aus dem Spirituosenrecht.
Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Prüfung im Einzelfall nicht ersetzen.
Trotz sorgfältiger Erstellung und regelmäßiger Aktualisierung übernehmen wir keine Gewähr oder Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte.
Die rechtlichen Anforderungen können je nach Produkt, Vertriebsform, Zielmarkt und Einzelfall abweichen.
Wenn eine verbindliche rechtliche Bewertung oder Unterstützung bei konkreten Kennzeichnungsfragen benötigt wird, sollte ein entsprechend qualifizierter Rechtsberater oder Fachberater für Lebensmittelrecht hinzugezogen werden.
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Pflichtangaben auf Eierlikör-Etiketten
Vorderseite Eierlikörflasche richtig beschriften
1. Mindestschriftgröße: Alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf Ihrem Etikett sollten lesbar mit mindestens einer Schrifthöhe von 1,2 mm angelegt sein (ca. 5 Punkt).
2. Hersteller: Name und Anschrift des Herstellers / der Brennerei
3. Mengenangabe: Nettofüllmenge - Angabe in Litern
4. Produktbezeichnung: Eierlikör reicht als Produktbezeichnung für die kleingewerbliche Herstellung. Aber nicht jedes alkoholhaltige Getränk mit Ei darf automatisch als „Eierlikör“ bezeichnet werden. Deshalb sollte zusätzlich das einschlägige EU-Spirituosenrecht geprüft werden.
5. Zutatenverzeichnis: Listen Sie die Inhaltsstoffe Ihres Produkts absteigend nach Gewichtsanteil auf.
5. Allergenkennzeichnung: Allergene Inhaltsstoffe - wie z.B. Sahne müssen gesetzlich vorgeschrieben auf dem Etikett aufgeführt werden.
5. Mindesthaltbarkeitsdatum: Sie können das MDH in zwei verschiedenen Arten angeben:
- Genaue Angabe des Datums: (Tag/Monat/Jahr) mit dem Zusatz "Mindestens haltbar bis"
- Angabe des Datums (Monat/Jahr bzw. nur das Jahr) mit dem Zusatz "Mindestens haltbar bis Ende". In diesem Fall ist zusätzlich die Angabe der Losnummer nötig.
6. Alkoholgehalt: Die Angabe des Alkoholgehaltes ist ein Muss.
7. Loskennzeichnung und Aufbewahrungshinweise: sofern erforderlich
Rückseite Eierlikörflasche richtig beschriften
1. Mindestschriftgröße: Alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf Ihrem Etikett sollten lesbar mit mindestens einer Schrifthöhe von 2 mm angelegt sein (ca. 6 Punkt).
2. Zusatzinformationen: Das Rückseitenetikett ist für das Produkt Eierlikör keine gesetzliche Vorgabe. Dennoch kann dieses Etikett einen Mehrwert bieten. Nutzen Sie den zusätzlichen Platz, um Ihr Produkt besser zu beschreiben und dem Kunden zu vermitteln, worauf Sie besonders stolz sind.
Stand: Juni 2026.
Hinweis: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information zu lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungspflichten, insbesondere nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), der Verordnung (EU) 2019/787 sowie ggf. zusätzlichen Vorgaben aus dem Spirituosenrecht.
Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Prüfung im Einzelfall nicht ersetzen.
Trotz sorgfältiger Erstellung und regelmäßiger Aktualisierung übernehmen wir keine Gewähr oder Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte.
Die rechtlichen Anforderungen können je nach Produkt, Vertriebsform, Zielmarkt und Einzelfall abweichen.
Wenn eine verbindliche rechtliche Bewertung oder Unterstützung bei konkreten Kennzeichnungsfragen benötigt wird, sollte ein entsprechend qualifizierter Rechtsberater oder Fachberater für Lebensmittelrecht hinzugezogen werden.
Gratis Vorlagen für Eierlikör-Etiketten
Arten von Flaschenetiketten
Bei Avery bieten wir verschiedene Arten von Flaschenetiketten an:
- Etiketten auf Bogen eignen sich perfekt für kleine Mengen.
- Flaschenetiketten auf Rollen, praktisch in der Anwendung und ideal für große Mengen.
- Anhänger sind nicht selbstklebend, zum Anbringen an Ihren Produkten.
Einfach ausgedrückt: Wenn Sie Ihre Flaschen nachhaltig etikettieren möchten, empfehlen wir selbstklebende Etiketten. Anhänger eignen sich hingegen ideal, um andere Informationen hervorzuheben (handgefertigt, lokales Produkt, Bio, Markenname usw.).
Die Wahl zwischen Selbstklebeetiketten auf Bogen oder Rolle ist ganz einfach. Wenn Sie eine kostengünstige Lösung suchen, sind Bogenetiketten ideal. Benötigen Sie größere Mengen oder möchten Sie die Etiketten maschinell anbringen, empfehlen wir Rollenetiketten.