Avery Zweckform DSGVO Formulare

Zur Unterstützung bei der Datenschutz-konformen Dokumentation

Seit 25.05.2018 gilt in allen Ländern der EU die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dies betrifft somit alle Unternehmen, Vereine, Personen etc., bei denen personenbezogene Daten anfallen.

  • Dokumentation der Einhaltung der DSGVO ist Pflicht für alle Unternehmen, bei denen personenbezogene Daten entstehen.
  • Bei Nichteinhaltung der Dokumentation erfolgen Sensible Strafen

Avery Zweckform bietet ein umfassendes Angebot an Formularen zur sicheren Dokumentantion laut DSGVO an. Die Formulare führen den Ausfüllenden strukturiert durch den Prozess und unterstützen anhand von Beispielen beim  individuellen Ausfüllen.

DSGVO Muster Vordrucke Formulare
Musterformulare für DSGVO

Allgemeiner Hintergrund

Seit 25.05.2018 gilt in allen Ländern der EU die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die zahlreichen Neuerungen, die diese mit sich gebracht hat, gingen einher mit erhöhten Anforderungen, Bußgeldern und Haftungsrisiken, die eine deutliche Verschärfung des Datenschutzrechts bewirkt haben. Für Unternehmen bedeutet dies, dass interne Prozesse geprüft und an das neue Datenschutzrecht angepasst werden mussten.

Definition des Verantwortlichen nach  Art. 4 Abs. 7 DSGVO:
Person oder Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet

Die Verordnung betrifft  somit alle Unternehmen, Vereine, Personen etc., bei denen personenbezogene Daten anfallen.

Die Nutzung von personenbezogenen Daten muss anhand gewisser Grundsätze geschehen. Beispielsweise darf die Nutzung nur zweckgebunden, erforderlich und transparent erfolgen. Wir haben die DSGVO Formulare entwickelt, damit Sie eben dies dokumentieren und auf Anfragen von bspw. Kunden darlegen können. Denn jeder Betroffene hat gesetzlich zugesicherte Rechte (§ 6 BDSG/ Art. 12-23 DSGVO), wenn es um seine persönlichen Daten geht. Nach § 34 BDSG hat er das Recht auf Auskunft und laut § 35

BDSG das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner Daten.

Sollten Unternehmen diesen neuen Regelungen nicht nachkommen, drohen sensible Strafen. Schwere Verstöße gegen die DSGVO können mit Strafen von bis zu 4% des Jahresumsatzes geahndet werden (oder bis zu einer Höhe von 20 Mio. Euro.

Avery Zweckform DSGVO Formulare

vom Rechtsanwalt geprüft - für Ihre rechtssichere Dokumentation

Verarbeitungsverzeichnis nach DSGVO inkl. TOMs

Formular  -  Artikel 2863 

TOM = Inklusive Löschkonzept und Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen


Eine wesentliche mit der DSGVO einhergehende Änderung liegt in der Einführung des sogenannten Rechenschaftsprinzips, nach dem jeder für die Verarbeitung von Daten Verantwortliche die Einhaltung der Grundprinzipien der DSGVO nachweisen können muss. Hieraus ergeben sich strenge Dokumentationspflichten.Nach Art. 30 DS-GVO muss ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten mit bestimmten Pflichtangaben geführt werden.

Unser Musterformular Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Verantwortlicher“ gem. Art. 30 Abs. 1 DS-GVO führt Sie durch die relevanten Themenbereiche. Im Verarbeitungsverzeichnis finden Sie zu jeder Verarbeitungstätigkeit die Möglichkeit ein Löschkonzept einzutragen. Hier können Sie zu jedem Vorgang individuell angeben, wann bzw. nach welcher Frist die Daten gelöscht werden.

Inklusive Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen (nach Art 32 Abs. 1 DSGVO / § 64 BDSG). Insbesondere bei der erforderlichen Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen kommt es sehr stark darauf an, welche Einzelmaßnahmen in Ihrem Unternehmen speziell getroffen werden. Diese Maßnahmen gliedern sich in bestimmte Bereiche (wie die Zugangskontrolle, Datenträgerkontrolle, Sprecherkontrolle, etc.) wobei in jedem einzelnen Bereich eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen denkbar ist.

=>> Hier kaufen

Einwilligung in die Bildverwendung nach der Datenschutzgrundverordnung

Formular - Artikel 1765

Sie möchten Mitarbeiterfotos auf Ihrer Homepage veröffentlichen, mit Bildern vom letzten Team-Building-Event um neue Mitarbeiter werben oder in Ihrer Kundenbroschüre Fotos Ihrer Angestellten bei der Arbeit abdrucken? Hier gilt zu beachten, dass auch dies einen datenschutzrechtlichen relevanten Vorgang darstellt, der einer Rechtsgrundlage bedarf. Mit einer schriftlichen Einwilligung der betroffenen Mitarbeiter, wie in unserem Formular zur Einwilligung in die Bildverwendung nach der Datenschutzgrundverordnung wiedergegeben, sind Sie insofern auf der sicheren Seite

=>> Hier kaufen 

Auftragsverarbeitungsvertrag DSGVO

Formular - Artikel 2864

Immer dann, wenn Dritte eingesetzt werden, um Daten in Ihrem Auftrag zu verarbeiten, muss ein schriftlicher Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geschlossen werden, der bestimmte Mindestinhalte vorsehen muss.

=>> Hier kaufen 

Bestellung zum Datenschutzbeauftragten

Formular - Artikel 2882

In der Regel besteht weiterhin die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Zur Bestellung des Datenschutzbeauftragten und zum Festhalten der entsprechenden Verpflichtungen, stellen wir unser Musterformular zur Benennung zum Datenschutzbeauftragten zu Ihrer Verfügung.

=>> Hier kaufen

Mitarbeiterverpflichtungserklärung DSGVO

Formular - Artikel 1764

Verpflichtung von Mitarbeitern zur Vertraulichkeit und Einhaltung der Anforderungen nach der Datenschutzgrundverordnung

Nicht nur im Außenverhältnis gegenüber tatsächlichen und potentiellen Kunden, auch intern in Ihrem Unternehmen müssen die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung beachtet werden. So gilt es auch zu dokumentieren, dass Mitarbeiter, die in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten erheben oder verarbeiten, auf die Einhaltung der Anforderungen nach der Datenschutzgrundverordnung verpflichtet werden und dies hinreichend dokumentiert wird.

=>> Hier kaufen

Musterdatenschutzerklärung

für Website mit Kontaktformular und Google Analytics

Kaum ein Unternehmen will heute mehr ohne Website auskommen. Viele nutzen auf dieser Seite Google Analytics um das Nutzerverhalten zu tracken bzw. bieten ein Kontaktformular an, über das Seitenbesucher direkt mit dem Unternehmen in Kontakt treten können. Auch hierbei werden personenbezogene Daten verarbeitet, sodass wiederum Pflichten nach der Datenschutzgrundverordnung beachtet werden müssen.

Unsere Datenschutzerklärung für Websites mit Kontaktformular und Google Analytics bietet eine Mustererklärung für die darin näher beschriebene Standardverwendung an. Datenschutzrechtlich erforderliche Auskünfte und Belehrungen werden erteilt.

Auch hier gilt allerdings, dass unser Formular nur einen möglichen Nutzungsfall beschreibt. Sollten über Ihre Website weitere datenschutzrechtlich relevante Vorgänge stattfinden (zusätzliche Abfrage von Kundendaten, Einsatz anderer Trackingtools, Cookies von Drittanbietern o.ä.), wäre auch hierzu gesondert zu informieren.

Bitte beachten Sie außerdem im Hinblick auf konkrete Bezugnahmen auf Google Analytics und deren Informationsseiten, dass die Datenschutzerklärung, sollten sich diese ändern, entsprechend angepasst werden müsste.

Musterdatenschutzerklärung für Website 

Zur Vorlage

Unsere Produkte zur Datenschutzgrundverordnung bilden jeweils möglichst allgemein gehaltene, übliche Einzelfälle ab. Sie können als reine Musterformulare aber niemals der Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten, die für Sie im Einzelfall bestehen, gerecht werden. Diese Hinweise stellen lediglich eine Auswahl an allgemeinen Informationen dar.

Sie erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Auskunft, Beratung oder sonstige Dienstleistung dar. Für Inhalt, Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Für die korrekte Auswahl, Individualisierung und Anwendung unserer Formulare im Einzelfall können wir ebenfalls keine Haftung übernehmen.

Verwandte Themen:
Rechtliche Themen