Keine Verpflichtung zum Umstieg auf eine elektronische Kasse!

Ladenbesitzer können aufatmen

Mit Avery Zweckform auf der sicheren Seite. Ab dem 1.1.2017 treten in Deutschland die neuen Vorgaben der Finanzverwaltung für elektronische Kassensysteme in Kraft. Viele Unternehmen, besonders kleinere wie Einzelhandelsfachgeschäfte oder Kioske, die kein elektronisches Kassensystem verwenden, sind deshalb verunsichert.

Die zentrale Frage:
Muss ich ab dem 1.1.2017 auf eine elektronische Kassenführung umsteigen?
Ganz klar: Nein

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Kassenformulare
An einem Arbeitsplatz steht eine Frau und blättert durch ein Formularbuch Kasse.

Die wichtigsten Informationen für Unternehmen

Fakt ist:

  • Wer eine offene Ladenkasse führt, darf dies auch 2017 weiterhin tun. An den Avery Zweckform Kassenformularen ändert sich nichts. Mit diesen sind Verbraucher nach wie vor auf der sicheren Seite.
  • Wer bereits eine elektronische Kasse verwendet und dies auch 2017 so handhaben will, muss sicherstellen, dass seine Kasse den neuesten Anforderungen entspricht.
  • Jeder Verwender einer elektronischen Ladenkasse kann auf eine günstige offene Ladenkasse umsteigen, statt sich gegebenenfalls ein neues, teures Elektrokassengerät anzuschaffen zu müssen.

 

 

Kasse

Elektronische Kassensysteme
Ab dem 1.1.2017 müssen Unternehmer, die ein elektronisches Kassensystem nutzen, dieses entsprechend der neuen Vorgaben der Finanzverwaltung anpassen. Elektronische Kassensysteme, die diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen ausgetauscht werden – es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016.


Offene Ladenkassen
Gerade kleinere Unternehmen, die ihren Umsatz überwiegend mit Bargeld machen, nutzen allerdings gar kein elektronisches Kassensystem, sondern eine offene Ladenkasse. Und diese Kassenart dürfen sie auch nach dem 1.1.2017 weiterhin benutzen – niemand ist in Deutschland verpflichtet, auf eine elektronische Kassenführung umzusteigen! 

Avery Zweckform: Ihr Experte für Kassenberichte

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