Grundplaketten

Grundplaketten dienen als feste Träger für Prüfplaketten auf Maschinen, Regalen oder Elektro-Geräten. Sie bündeln Angaben wie die zugrundeliegende Prüfvorschrift, das Prüfdatum oder das Handzeichen des Prüfers direkt am Objekt. Bei der wiederkehrenden Prüfung müssen Sie somit nicht das gesamte Etikett austauschen, sondern überkleben lediglich das Prüffeld mit einer neuen Jahres- oder Mehrjahresplakette. Das spart Arbeitszeit bei der Wartung und schont die Geräte-Oberfläche!

Zu den Vorlagen

Vorgeschriebene Prüfungen nach DGUV, UVV und BetrSichV

Grundplaketten schaffen die Basis für eine lückenlose Dokumentation vor Ort, da wiederkehrende Kontrollen für gewerblich genutzte Betriebsmittel gesetzlich vorgeschrieben sind.

Folgende Betriebsmittel werden geprüft:

  • Elektrische Betriebsmittel: Kennzeichnung für Prüfungen ortsveränderlicher und ortsfester Geräte nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE.
  • Leitern und Tritte: Vordrucke nach DGUV Information 208-016 mit Feldern für Kontrollintervalle und Inventarnummern.
  • Regale und Lagereinrichtungen: Plaketten für die jährliche Experteninspektion gemäß DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007.
  • Türen, Tore und Fenster: Nachweise für die wiederkehrende sicherheitstechnische Überprüfung nach ASR A1.7.