Ausbildungsnachweis
Wenn die Schulzeit zu Ende geht, heißt es: Und was nun? Studieren – und wenn ja, was? Vielleicht ein Auslandsaufenthalt? Oder doch lieber eine Ausbildung und „Praxisluft“ schnuppern? Pflichten gibt es natürlich auch hier, zum Beispiel das korrekte Führen eines Ausbildungsnachweises: Dies ist aber nicht nur Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung, sondern der Ausbildungsnachweis hilft, den Überblick zu behalten.
Ausbildungsnachweise führen
leicht gemacht mit den Formularen von Avery ZweckformDer Ausbildungsnachweis wird während der gesamten Ausbildungszeit wöchentlich oder täglich bis zur Abschlussprüfung geführt, und zwar während der Arbeitszeit. Neben dem Namen, dem Ausbildungsjahr und dem Berichtszeitraum enthält er Angaben zu den betrieblichen Tätigkeiten (ausgeführte Tätigkeiten), den betrieblichen Schulungen (Unterweisungen, Lehrgespräche, betrieblicher Unterricht, Schulungen) sowie zum Berufsschulunterricht (Unterrichtsthemen).
Mit Datum versehen werden die Angaben durch Unterschriften von Auszubildendem und Ausbilder bestätigt. Gesetzliche Vertreter von Minderjährigen sowie die Berufsschule sollten ebenfalls von Zeit zu Zeit Einsicht in den Ausbildungsnachweis erhalten und unterschreiben.
Der Ausbildungsbetrieb muss die Vordrucke kostenlos zu Verfügung stellen.
Mithilfe des Ausbildungsnachweises können Auszubildende und Ausbilder überprüfen, ob alle Lerninhalte korrekt erfasst wurden und Missverständnisse schnell aus dem Weg geräumt werden. Des Weiteren können sie regelmäßig vergleichen, ob die Lernziele des Ausbildungsplans eingehalten werden. Besonders relevant ist das, wenn ein Auszubildender durch die Abschlussprüfung fällt. Denn wenn Auszubildende nachweisen können, dass sie eine mangelnde Ausbildung erhalten und deswegen nicht bestanden haben, können sie unter Umständen Schadenersatz fordern. Dabei kann der Ausbildungsnachweis helfen.
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