EU-Erbrechtsverordnung

Selbst bestimmen mit Testament

Die neue EU-Erbrechtsverordnung kommt für Sterbefälle ab dem 17. August 2015 zum Greifen. Sie legt fest, welches Erbrecht anzuwenden ist, wenn ein internationaler Erbfall vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand im Ausland lebt, dort Vermögen hat und stirbt, ohne Staatsbürger dieses Landes zu sein. Nach der neuen EU-Erbrechtsverordnung ist dann der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort des Verstorbenen entscheidend für das anzuwendende Erbrecht und nicht etwa die Staatsangehörigkeit.

Avery Zweckform Testament
Vertragsunterschrift

Beispiel einer Erbschaftsregelung

Beispiel: Herr Müller hat die deutsche Staatsbürgerschaft, lebt seit mehreren Jahren auf Mallorca, hat dort viele soziale Kontakte und ein eigenes Haus. Er ist zwar deutscher Staatsbürger, hat aber seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort auf Mallorca. Dann stirbt Herr Müller. Nach den neuen EU-Regelungen wird sein Vermögen nicht nach deutschem, sondern spanischem Recht vererbt. Es gibt allerdings Möglichkeiten, selbst mitzubestimmen, etwa mit einem Testament. So kann Herr Müller aus unserem Beispiel hierin festhalten, ob er nach deutschem oder spanischem Recht vererben möchte.

Ein Testament bietet weitere Vorteile. Jeder kann festlegen, wem er was hinterlassen möchte. Verheiratete mit Kindern können bestimmen, dass zunächst der überlebende Partner alles erbt. Wer in einer Beziehung lebt, aber nicht verheiratet ist, kann seinen Partner berücksichtigen – dieser erbt sonst nichts. Nicht nur für ältere Menschen und Auswanderer, die ihre Staatsbürgerschaft behalten, ist ein Testament deshalb wichtig. Jeder, der seine Hinterlassenschaften nach eigenen Wünschen vererben möchte, sollte frühzeitig Vorsorge treffen.

Vertrag

BGH stärkt Rechtskraft von Testamenten

Auf der sicheren Seite mit Testamentsformularen

BGH Entscheid vom 5.4.2016: Für Erbnachweis gegenüber der Bank reicht ein eindeutiges, eigenhändiges Testament / Vordrucke und Online-Formulare des Formularbuchexperten Avery Zweckform bieten Rechtssicherheit

Ein rechtskräftiges Testament beugt nicht nur Unsicherheiten und Erbstreitigkeiten bei den Hinterbliebenen vor, sondern ermöglicht den Erben auch den direkten Zugang zu den Konten des / der Verstorbenen. Denn durch das BGH-Urteil aus diesem Jahr (XI ZR 440/15) ist die Vorlage des Erbscheins bei der Bank nicht mehr notwendig. Ein Testament reicht aus, auch ein eigenhändig errichtetes. Essenziell ist aber, dass es eindeutig ist und keine Zweifel an seiner Wirksamkeit bestehen. Erblasser und -nehmer sind auf der sicheren Seite, wenn sie Testamentsformulare verwenden.

Auch junge Menschen sollten vor diesem Hintergrund ein Testament aufsetzen, um im Falle eines Krankheits- oder Unfalltods  die korrekte Erbregelung und -abwicklung in ihrem Sinne sicherzustellen.

Gut zu wissen:

Ein Testament kann flexibel an die Lebenssituation angepasst und jederzeit geändert oder widerrufen werden. Mit vorgedruckten Testamenten werden keine wichtigen Angaben vergessen. Die Formulare von Avery Zweckform sind anwaltlich geprüft und auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Ein Testament muss nicht notariell beglaubigt werden. Es muss allerdings eigenständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden.

Testament 2838 Inhalt: 8 Blatt
2838
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