Lebensmittel-Kennzeichnung mit Etiketten
Welche Informationen müssen auf ein Lebensmitteletikett?
Lebensmitteletiketten müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben erfüllen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher korrekt informiert werden und Produkte rechtskonform in den Verkehr gebracht werden können. Dabei geht es nicht nur um Pflichtangaben wie Zutaten, Allergene oder Haltbarkeitsdaten, sondern auch um eine klare, gut lesbare und vollständige Kennzeichnung. Auf dieser Seite erhalten Sie einen kurzen Überblick darüber, welche Angaben auf einem Lebensmitteletikett besonders wichtig sind und worauf Sie bei der Gestaltung achten sollten.
Übersicht von Lebensmitteletiketten
Gestaltungstipps für Lebensmittel-Etiketten
am Beispiel eines Marmeladen-Etiketts
Vorderseite Marmeladenglas richtig beschriften
1. Mindestschriftgröße: Alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf Ihrem Etikett sollten lesbar mit mindestens einer Schrifthöhe von 2 mm angelegt sein (ca. 6 Punkt).
2. Mengenangabe: Nettofüllmenge - Angabe in g, kg, ml oder l
3. Hersteller: Name und Anschrift des Herstellers
4. Produktbezeichnung: Korrekte Bezeichnung des Lebensmittels. Marmelade ist als Produktbezeichnung für den Selbstvermarkter "ab Hof Verkauf" und den Verkauf auf Märkten zulässig.
5. Zutatenverzeichnis: Bei Marmelade muss angegeben werden, wie viele Früchte und wie viel Zucker in 100g des Produkts enthalten sind. Dies ist direkt beim Produkttitel zu erfolgen. Bei anderen Lebensmitteln kann das Zutatenverzeichnis auf der Rückseite integriert werden.
6. Mindesthaltbarkeitsdatum: Sie können das MDH in zwei verschiedenen Arten angeben:
- Genaue Angabe des Datums: (Tag/Monat/Jahr) mit dem Zusatz "Mindestens haltbar bis"
- Angabe des Datums (Monat/Jahr bzw. nur das Jahr) mit dem Zusatz "Mindestens haltbar bis Ende". In diesem Fall ist zusätzlich die Angabe der Losnummer nötig.
Rückseite Marmeladenglas richtig beschriften
Rückseite richtig beschriften
1. Mindestschriftgröße: Alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf Ihrem Etikett sollten lesbar mit mindestens einer Schrifthöhe von 2 mm angelegt sein (ca. 6 Punkt).
2. Zutatenverzeichnis und Mengenkennzeichnung (QUID): Listen Sie die Inhaltsstoffe Ihres Produkts absteigend nach Gewichtsanteil auf. Die Mengenkennzeichnung (QUID) ist dann relevant, wenn gewisse Zutaten in der Bezeichnung des Lebensmittels genannt sind oder auf dem Etikett besonders hervorgehoben werden. Dann muss der entsprechende prozentuale Anteil dieser Zutat angegeben werden.
3. Allergenkennzeichnung: Diese ist bei Lebensmitteln zwingend erforderlich. Die Allergene können separat ausgewiesen werden oder im Zutatenverzeichnis deutlich hervorgehoben werden.
4. Nährwertdeklaration: Auch die Nährwertdeklaration ist vorgeschrieben und ist je 100 g / 100 ml anzugeben.
5. Herkunft / Ursprungsland: sofern vorgeschrieben, muss für das Lebensmittel das Ursprungsland oder der Herkunftsort angegeben werden.
6. Zusatzinformationen: Weitere Informationen wie z.B. Aufbewahrungs- und Lagerbedingungen sind anzugeben, wenn die für die Haltbarkeit und Sicherheit nötig sind. Auch weitere Informationen können einen Mehrwert bieten. Nutzen Sie den zusätzlichen Platz, um Ihr Produkt besser zu beschreiben und dem Kunden zu vermitteln, worauf Sie als Hersteller besonders stolz sind.
Gratis Marmeladen-Vorlagen zum schnellen & einfachen Anpassen
Gestaltungstipps für Lebensmittel-Etiketten anhand eines Pestoetiketts
Vorderseite Pestoglas richtig beschriften
1. Mindestschriftgröße: Alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf Ihrem Etikett sollten lesbar mit mindestens einer Schrifthöhe von 2 mm angelegt sein (ca. 6 Punkt).
2. Mengenangabe: Nettofüllmenge - Angabe in g oder kg
3. Hersteller: Name und Anschrift des Herstellers
4. Produktbezeichnung: Pesto ist als Produktbezeichnung für den Selbstvermarkter "ab Hof Verkauf" und den Verkauf auf Märkten zulässig.
5. Mindesthaltbarkeitsdatum: Sie können das MDH in zwei verschiedenen Arten angeben:
- Genaue Angabe des Datums: (Tag/Monat/Jahr) mit dem Zusatz "Mindestens haltbar bis"
- Angabe des Datums (Monat/Jahr bzw. nur das Jahr) mit dem Zusatz "Mindestens haltbar bis Ende". In diesem Fall ist zusätzlich die Angabe der Losnummer nötig.
6. Beschreibung Grundzutaten: Die Angabe aus welchen Hauptbestandteilen das Pesto besteht, ist eine sinnvolle Zusatzinformation. Sofern die exakten Angaben der Inhaltsstoffe auf dem Rückseitenetikett aufgeführt sind aber kein Muss. Nutzen Sie ein passendes Rückseitenetikett für die weiteren Vorgaben.
Rückseite Pestoglas richtig beschriften
1. Mindestschriftgröße: Alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf Ihrem Etikett sollten lesbar mit mindestens einer Schrifthöhe von 2 mm angelegt sein (ca. 6 Punkt).
2. Zusatzinformationen: Diese Texte sind für das Produkt keine gesetzliche Vorgabe. Dennoch können sie einen Mehrwert bieten. Nutzen Sie den zusätzlichen Platz, um Ihr Produkt besser zu beschreiben und dem Kunden zu vermitteln, worauf Sie als Hersteller besonders stolz sind.
Hinweise zur Lagerung, evtl. Warnhinweise zum Verzehr oder Serviervorschläge sorgen für den rundum professionellen Gesamteindruck Ihres Produkts.
Schauen Sie sich auch unsere Marmeladenetiketten und Honigetiketten an - viele Gestaltungsprinzipien lassen sich übertragen.
Hinweis: Diese Angaben sind ohne Gewähr. Stand Juni 2026.
Gratis Pesto-Vorlagen zum schnellen & einfachen Anpassen
Stand: Juni 2026.
Hinweis: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information zu lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungspflichten, insbesondere nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV).
Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Prüfung im Einzelfall nicht ersetzen.
Trotz sorgfältiger Erstellung und regelmäßiger Aktualisierung übernehmen wir keine Gewähr oder Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte.
Die rechtlichen Anforderungen können je nach Produkt, Vertriebsform, Zielmarkt und Einzelfall abweichen.
Wenn eine verbindliche rechtliche Bewertung oder Unterstützung bei konkreten Kennzeichnungsfragen benötigt wird, sollte ein entsprechend qualifizierter Rechtsberater oder Fachberater für Lebensmittelrecht hinzugezogen werden.