Quittung versus Rechnung

Brauchen Sie eine Quittung? Nein, danke. Oder vielleicht doch? Rechnungen und Quittungen begegnen uns alltäglich, machen uns in der Handhabe aber oftmals Probleme. Das rührt zum Beispiel daher, dass viele nicht genau wissen, worin eigentlich der Unterschied zwischen einer Quittung und einer Rechnung besteht.  Avery Zweckform, Erfinder des Quittungsblocks, kennt sich mit dieser Fragestellung natürlich bestens aus – und leistet Aufklärungsarbeit.

Was kann und braucht eine gültige Quittung?

Eine Quittung bestätigt eine geleistete Zahlung oder eine erbrachte Leistung und dient der leistenden Person somit als Beweis dafür, dass er seine Leistung erbracht hat, beispielsweise den geschuldeten Kaufpreis beglichen hat.

Relevante Daten, die auf einer validen Quittung enthalten sein müssen, sind: Bestätigung der erhaltenen Leistung, Datum, Unterschrift des Empfängers.

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Welche Informationen braucht eine Rechnung?

Eine Rechnung ist ein Dokument, mit dem eine Lieferung oder Leistung abgerechnet wird. Hier sind mehr Daten als bei einer Quittung einzutragen. Denn die Ausstellung einer allgemein gültigen Rechnung muss einigen festen Regeln folgen, die sich je nach Höhe des Betrags – die Grenze liegt bei 250 Euro – unterscheiden. 

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Für Rechnungen bis 250 Euro

Für Rechnungen bis 250 Euro, so genannte Kleinbetragsrechnungen, gilt:
Der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Rechnungsausstellers (= Leistungserbringers) müssen enthalten sein, ebenso wie das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung sowie logischerweise der Rechnungsbetrag inklusive den darauf entfallenden Steuerbetrag und den Steuersatz.

Rechnungen über 250€

Wenn die Grenze überschritten wird, gesellen sich noch einige Angaben dazu – alle Rechnungen über 250 Euro müssen nämlich zusätzlich Folgendes ausweisen: Der vollständige Name und die vollständige Adresse des Empfängers, Steuernummer des Ausstellers, eine Rechnungsnummer, den Zeitpunkt der Leistungserbringung, den Nettorechnungsbetrag und gegebenenfalls vorliegende Rabatte oder Skonto.

TIPP:
Sie kaufen im Ladengeschäft ein Produkt, das mehr als 250 Euro kostet? Auf der Rechnung, die Sie an der Kasse ausgehändigt bekommen, ist ihre Firmenadresse in der Regel nicht vermerkt. Was nun? Damit die Rechnung ohne viel Aufwand finanzamtkonform wird, können Sie Ihre Visitenkarte direkt an der Kasse anheften und mit dem Firmenstempel des Ladens abstempeln lassen.

Achtung, Steuer!

Welche Daten und Informationen bei Quittungen und Rechnungen nun angegeben werden müssen, ist somit geklärt. Aber nicht nur fehlende Angaben können zum Problem werden, sondern vor allem Fehler im Steuerbetrag. So dürfen Kleinunternehmer oder Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen den Steuerbetrag und den Steuersatz auf Rechnungen oder Quittungen nicht ausweisen. Wer es doch tut, schuldet dem Finanzamt die Umsatzsteuer.

Wandelbar

Sie benötigen für Ihre Buchhaltung nicht nur eine Quittung, sondern auch die dazugehörige Rechnung?

Kein Problem, eine Quittung kann auch als Rechnung gelten, wenn sie, wie oben beschrieben, alle für eine Rechnung notwendigen Angaben enthält.

Umgekehrt kann eine Rechnung auch als Quittung fungieren, wenn sie mit dem Hinweis „Zahlung erhalten“, der Datumsangabe sowie der Unterschrift des Empfängers versehen wird.

So gehen Sie auf Nummer sicher

Gehen Sie kein Risiko ein, sondern nutzen Sie unsere vorgedruckten Quittungs- und Rechnungsformulare, die Ihnen helfen, keine notwendigen Daten beim Ausfüllen zu vergessen. Besonders praktisch: Die Avery Zweckform Formulare sind stets auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Rechtsprechung und mit einem feinen, netzartigen Sicherheitsdruck ausgestattet, der die Dokumente garantiert fälschungssicher macht.

Vertrauen Sie dem Profi!  

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